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Erwerb von Fahrerlaubnis-Klassen
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Fahrerlaubnis-Klassen: M, A1, A/b, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE
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Fahrerlaubnis-Klasse M |
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Mindesstalter: 16 Jahre Vorbesitz einer Klasse: nein Einschluss von Klassen: Keine Befristung/ärtzliche Untersuchung: Nein (nur Sehtest) |
Kleinkrafträder
und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped) - max. 50 cm3 - max. 45 km/h |
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Fahrerlaubnis-Klasse A1 |
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Mindesstalter: 16 Jahre Vorbesitz einer Klasse: nein Einschluss von Klassen: M Befristung/ärtzliche Untersuchung: Nein (nur Sehtest) |
Krafträder
("Leichtkrafträder") bis 125 ccm, max 11 kW Nennleistung und max. 80 km/h für 16-17jährige; ohne Beschränkung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit |
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Fahrerlaubnis-Klasse A/b (bei
Stufenführerschein) |
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Mindesstalter: 18 Jahre Vorbesitz einer Klasse: nein Einschluss von Klassen: A1 und M Befristung/ärtzliche Untersuchung: Nein (nur Sehtest) |
Krafträder,
auch mit Beiwagen auf max. 25 kW (34 PS) und einem leistungsbezogenen Leergewicht von max. 0,16 kW/Kg |
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Fahrerlaubnis-Klasse A |
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Mindesstalter: 18 Jahre (Bei Direkteinstieg 25 Jahre) Vorbesitz einer Klasse: 2 Jahre Klasse A (begrenzt), (bei Direkteinstieg: nein) Einschluss von Klassen: A1 und M Befristung/ärtzliche Untersuchung: Nein (nur Sehtest) |
Krafträder
(Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und
einer bbH von mehr als 45 km/h. Die FE wird für die Dauer von 2 Jahren nur
für Krafträder mit einer Nennleistung von höchstens 25 kW (34 PS) und einem
Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg (mind. 6,25 kg
Leergewicht pro kW) erteilt (stufenweiser Zugang). Ab Vollendung des 25. Lebensjahres kann die FE ohne diese Leistungsbeschränkung erworben werden (direkter Zugang, auch "Direkteinstieg" genannt) |
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Fahrerlaubnis-Klasse B |
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Mindesstalter: 18 Jahre (17
J. Begleitetes Fahren) Vorbesitz einer Klasse: nein Einschluss von Klassen: L und M Befristung/ärtzliche Untersuchung: Nein (nur Sehtest) |
Kraftfahrzeuge
- ausgenommen Kraftzräder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr
als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen ausser dem Führersitz. Anhänger dürfen
mitgeführt werden sofern: a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt, oder b) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt. |
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Fahrerlaubnis-Klasse BE |
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Mindesstalter: 18 Jahre (17
J. Begleitetes Fahren) Vorbesitz einer Klasse: B Einschluss von Klassen: L und M Befristung/ärtzliche Untersuchung: Nein (nur Sehtest) |
Kombinationen
aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhängern, die die Grenzwerte der in die Klasse B fallenden Kombinationen übersteigen. |
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Fahrerlaubnis-Klasse C1 |
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Mindesstalter: 18 Jahre Vorbesitz einer Klasse: B Einschluss von Klassen: L und M Befristung/ärtzliche Untersuchung: ja, ab 50. Lebensjahr alle 5 Jahre, bei Ersterteilung und jeder Verlängerung ärtzliche und augenärtztliche Untersuchung |
Kraftfahrzeuge
- ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500
kg, aber nicht mehr als 8 Sitzplätzen ausser dem Führersitz. Anhänger mit
einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt
werden. |
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Fahrerlaubnis-Klasse C1E |
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Mindesstalter: 18 Jahre Vorbesitz einer Klasse: C1 Einschluss von Klassen: BE, D1E bei Besitz von D1 Befristung/ärtzliche Untersuchung: ja, ab 50. Lebensjahr alle 5 Jahre, bei Ersterteilung und jeder Verlängerung ärtzliche und augenärtztliche Untersuchung |
Kombinationen
aus Kraffahrzeugen der Klasse C1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger
Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des
ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigen. Die zulässige Gesamtmasse der
Kombination darf nicht mehr als 12000 kg betragen |
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Fahrerlaubnis-Klasse C |
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Mindesstalter: 18 Jahre Vorbesitz einer Klasse: B Einschluss von Klassen: C1 Befristung/ärtzliche Untersuchung: ja, Wiederholung nach 5 Jahren; bei Ersterteilung und jeder Verlängerung ärtzliche und augenärtztliche Untersuchung |
Kraftfahrzeuge
- ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen ausser dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden. |
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Fahrerlaubnis-Klasse CE |
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Mindesstalter: 18 Jahre Vorbesitz einer Klasse: C Einschluss von Klassen: C1E, BE, T sowie D1, sofern Klasse D1 und DE, sofern Klasse D vorhanden Befristung/ärtzliche Untersuchung: ja, Wiederholung nach 5 Jahren; bei Ersterteilung und jeder Verlängerung ärtzliche und augenärtztliche Untersuchung |
Kombinationen
aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. |
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Fahrerlaubnis-Klasse D1 |
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Mindesstalter: 21 Jahre Vorbesitz einer Klasse: B Einschluss von Klassen: keine Befristung/ärtzliche Untersuchung: Ja, bei Ersterteilung und ab 50. Geburtstag betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten, alternativ auch Fahreignungsgutachten. Zwischen Ersterteilung und 50. Geburtstag alle 5 Jahre ärtzliches und augenärtzliches Gutachten (Artzt nach freier Wahl) |
Kraftfahrzeuge
- ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und nicht
mehr als 16 Sitzplätzen ausser dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden. |
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Fahrerlaubnis-Klasse D1E |
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Mindesstalter: 21 Jahre Vorbesitz einer Klasse: D1 Einschluss von Klassen: BE und C1E, sofern Klasse C1 vorhanden Befristung/ärtzliche Untersuchung: Ja, bei Ersterteilung und ab 50. Geburtstag betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten, alternativ auch Fahreignungsgutachten. Zwischen Ersterteilung und 50. Geburtstag alle 5 Jahre ärtzliches und augenärtzliches Gutachten (Artzt nach freier Wahl) |
Kombinationen
aus Kraftfahrzeugen der Klasse D1 und Anhängern mit mehr als 750 kg
Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des
ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigen. Die zulässige Gesamtmasse der
Kombination darf nicht mehr als 12000kg betragen. Auf dem Anhänger dürfen
keine Peronen befördert werden. |
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Fahrerlaubnis-Klasse D |
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Mindesstalter: 21 Jahre Vorbesitz einer Klasse: nein Einschluss von Klassen: D1 Befristung/ärtzliche Untersuchung: Ja, bei Ersterteilung und ab 50. Geburtstag betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten, alternativ auch Fahreignungsgutachten. Zwischen Ersterteilung und 50. Geburtstag alle 5 Jahre ärtzliches und augenärtzliches Gutachten (Artzt nach freier Wahl) |
Kraftfahrzeuge
- ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen
ausder dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht
mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden. |
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Fahrerlaubnis-Klasse DE |
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Mindesstalter: 21 Jahre Vorbesitz einer Klasse: D Einschluss von Klassen: BE, D1E sowie C1E, sofern Klasse C1 vorhanden Befristung/ärtzliche Untersuchung: Ja, bei Ersterteilung und ab 50. Geburtstag betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten, alternativ auch Fahreignungsgutachten. Zwischen Ersterteilung und 50. Geburtstag alle 5 Jahre ärtzliches und augenärtzliches Gutachten (Artzt nach freier Wahl) |
Kombinationen
aus Kraftfahrzeugen der Klasse D und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger
Gesamtmasse. |
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Fahrerlaubnis-Klasse L |
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Mindesstalter: 16 Jahre Vorbesitz einer Klasse: nein Einschluss von Klassen: keine Befristung/ärtzliche Untersuchung: nein (nur Sehtest) |
Land-
oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit max. 32 km/h, im Anhängerbetrieb
bis max. 25 km/h (die Zugmaschinen dürfen nur für diese Zwecke eingesetzt
werden),
ausserdem Flurförderzeuge (Stapler) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen jeweils bis 25 km/h |
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Fahrerlaubnis-Klasse T |
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Mindesstalter: 16 Jahre bis 40 km/h 18 Jahre bis 60 km/h Vorbesitz einer Klasse: nein Einschluss von Klassen: L und M Befristung/ärtzliche Untersuchung: nein (nur Sehtest) |
Zugmaschinen
für Land- und Forstwirtschaft bis max. 40 km/h für 16- bis 17jährige, bis
max. 60 km/h ab 18 Jahren; auch mit Anhänger (die Zugmaschinen dürfen nur für
diese Zwecke eingesetzt werden. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis max. 40 km/h für die Land- und Forstwirtschaft |
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