Erwerb von Fahrerlaubnis-Klassen

 

Fahrerlaubnis-Klassen: M, A1, A/b, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

 

Fahrerlaubnis-Klasse M

Mindesstalter: 16 Jahre

Vorbesitz einer Klasse: nein

Einschluss von Klassen: Keine

Befristung/ärtzliche Untersuchung:

Nein (nur Sehtest)

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped)

- max. 50 cm3

- max. 45 km/h

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Fahrerlaubnis-Klasse A1

Mindesstalter: 16 Jahre

Vorbesitz einer Klasse: nein

Einschluss von Klassen: M

Befristung/ärtzliche Untersuchung:

Nein (nur Sehtest)

Krafträder ("Leichtkrafträder") bis 125 ccm, max 11 kW

Nennleistung und max. 80 km/h für 16-17jährige; ohne

Beschränkung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit

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Fahrerlaubnis-Klasse A/b (bei Stufenführerschein)

Mindesstalter: 18 Jahre

Vorbesitz einer Klasse: nein

Einschluss von Klassen: A1 und M

Befristung/ärtzliche Untersuchung:

Nein (nur Sehtest)

Krafträder, auch mit Beiwagen auf max. 25 kW

(34 PS) und einem leistungsbezogenen Leergewicht von

max. 0,16 kW/Kg

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Fahrerlaubnis-Klasse A

Mindesstalter: 18 Jahre

(Bei Direkteinstieg 25 Jahre)

Vorbesitz einer Klasse:

2 Jahre Klasse A (begrenzt),

(bei Direkteinstieg: nein)

Einschluss von Klassen: A1 und M

Befristung/ärtzliche Untersuchung:

Nein (nur Sehtest)

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer bbH von mehr als 45 km/h. Die FE wird für die Dauer von 2 Jahren nur für Krafträder mit einer Nennleistung von höchstens 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg (mind. 6,25 kg Leergewicht pro kW) erteilt (stufenweiser Zugang).

Ab Vollendung des 25. Lebensjahres kann die FE ohne diese Leistungsbeschränkung erworben werden (direkter Zugang, auch "Direkteinstieg" genannt)

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Fahrerlaubnis-Klasse B

Mindesstalter: 18 Jahre (17 J. Begleitetes Fahren)

Vorbesitz einer Klasse: nein

Einschluss von Klassen: L und M

Befristung/ärtzliche Untersuchung:

Nein (nur Sehtest)

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftzräder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen ausser dem Führersitz. Anhänger  dürfen mitgeführt werden sofern:

a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt, oder

b) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.

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Fahrerlaubnis-Klasse BE

Mindesstalter: 18 Jahre (17 J. Begleitetes Fahren)

Vorbesitz einer Klasse: B

Einschluss von Klassen: L und M

Befristung/ärtzliche Untersuchung:

Nein (nur Sehtest)

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhängern, die die Grenzwerte

der in die Klasse B fallenden Kombinationen übersteigen.

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Fahrerlaubnis-Klasse C1

Mindesstalter: 18 Jahre

Vorbesitz einer Klasse: B

Einschluss von Klassen: L und M

Befristung/ärtzliche Untersuchung:

ja, ab 50. Lebensjahr alle 5 Jahre, bei Ersterteilung und jeder Verlängerung ärtzliche und augenärtztliche Untersuchung

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 8 Sitzplätzen ausser dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

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Fahrerlaubnis-Klasse C1E

Mindesstalter: 18 Jahre

Vorbesitz einer Klasse: C1

Einschluss von Klassen: BE,

D1E bei Besitz von D1

Befristung/ärtzliche Untersuchung:

ja, ab 50. Lebensjahr alle 5 Jahre, bei Ersterteilung und jeder Verlängerung ärtzliche und augenärtztliche Untersuchung

Kombinationen aus Kraffahrzeugen der Klasse C1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigen. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12000 kg betragen

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Fahrerlaubnis-Klasse C

Mindesstalter: 18 Jahre

Vorbesitz einer Klasse: B

Einschluss von Klassen: C1

Befristung/ärtzliche Untersuchung:

ja, Wiederholung nach 5 Jahren; bei Ersterteilung und jeder Verlängerung ärtzliche und augenärtztliche Untersuchung

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse

von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen ausser dem Führersitz.

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

dürfen mitgeführt werden.

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Fahrerlaubnis-Klasse CE

Mindesstalter: 18 Jahre

Vorbesitz einer Klasse: C

Einschluss von Klassen: C1E,

BE, T sowie D1, sofern Klasse D1 und DE, sofern Klasse D vorhanden

Befristung/ärtzliche Untersuchung:

ja, Wiederholung nach 5 Jahren; bei Ersterteilung und jeder Verlängerung ärtzliche und augenärtztliche Untersuchung

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern

mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

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Fahrerlaubnis-Klasse D1

Mindesstalter: 21 Jahre

Vorbesitz einer Klasse: B

Einschluss von Klassen: keine

Befristung/ärtzliche Untersuchung:

Ja, bei Ersterteilung und ab 50. Geburtstag betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten, alternativ auch Fahreignungsgutachten. Zwischen Ersterteilung und 50. Geburtstag alle 5 Jahre ärtzliches und augenärtzliches Gutachten (Artzt nach freier Wahl)

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätzen ausser dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

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Fahrerlaubnis-Klasse D1E

Mindesstalter: 21 Jahre

Vorbesitz einer Klasse: D1

Einschluss von Klassen: BE

 und C1E, sofern Klasse C1 vorhanden

Befristung/ärtzliche Untersuchung:

Ja, bei Ersterteilung und ab 50. Geburtstag betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten, alternativ auch Fahreignungsgutachten. Zwischen Ersterteilung und 50. Geburtstag alle 5 Jahre ärtzliches und augenärtzliches Gutachten (Artzt nach freier Wahl)

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D1 und Anhängern mit mehr als 750 kg Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigen. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12000kg betragen. Auf dem Anhänger dürfen keine Peronen befördert werden.

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Fahrerlaubnis-Klasse D

Mindesstalter: 21 Jahre

Vorbesitz einer Klasse: nein

Einschluss von Klassen: D1

Befristung/ärtzliche Untersuchung:

Ja, bei Ersterteilung und ab 50. Geburtstag betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten, alternativ auch Fahreignungsgutachten. Zwischen Ersterteilung und 50. Geburtstag alle 5 Jahre ärtzliches und augenärtzliches Gutachten (Artzt nach freier Wahl)

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen ausder dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

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Fahrerlaubnis-Klasse DE

Mindesstalter: 21 Jahre

Vorbesitz einer Klasse: D

Einschluss von Klassen: BE, D1E sowie C1E, sofern Klasse C1 vorhanden

Befristung/ärtzliche Untersuchung:

Ja, bei Ersterteilung und ab 50. Geburtstag betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten, alternativ auch Fahreignungsgutachten. Zwischen Ersterteilung und 50. Geburtstag alle 5 Jahre ärtzliches und augenärtzliches Gutachten (Artzt nach freier Wahl)

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

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Fahrerlaubnis-Klasse L

Mindesstalter: 16 Jahre

Vorbesitz einer Klasse: nein

Einschluss von Klassen: keine

Befristung/ärtzliche Untersuchung:

nein (nur Sehtest)

Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit max. 32 km/h, im Anhängerbetrieb bis max. 25 km/h (die Zugmaschinen dürfen nur für diese Zwecke eingesetzt werden), 

ausserdem

Flurförderzeuge (Stapler) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen jeweils bis 25 km/h

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Fahrerlaubnis-Klasse T

Mindesstalter: 

16 Jahre bis 40 km/h

18 Jahre bis 60 km/h

Vorbesitz einer Klasse: nein

Einschluss von Klassen: L und M

Befristung/ärtzliche Untersuchung:

nein (nur Sehtest)

Zugmaschinen für Land- und Forstwirtschaft bis max. 40 km/h für 16- bis 17jährige, bis max. 60 km/h ab 18 Jahren; auch mit Anhänger (die Zugmaschinen dürfen nur für diese Zwecke eingesetzt werden.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis max. 40 km/h für die Land- und Forstwirtschaft

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